Ablauf & Kosten

Abrechnung über die privaten Krankenkassen oder Beihilfe

Selbstzahler

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie privat zu übernehmen. In diesem Fall können Sie in der Regel ohne lange Antragszeiten eine therapeutische Unterstützung für Ihr Kind oder Ihren Jugendlichen in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse beteiligt sich hierbei nicht an den Ausgaben; sie werden vollständig von Ihnen getragen. Es müssen keine formalen Anträge bei der Krankenkasse gestellt werden und die Behandlung kann unmittelbar beginnen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Häufig gestellte Fragen zum Ablauf & den Kosten

Wie bekomme ich ein Erstgespräch und wie läuft dieses ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir zunächst einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen. Dieses erste Gespräch dauert etwa 50 Minuten und dient dazu, Ihr Anliegen sowie Ihre Ziele zu verstehen. Zudem erläutern wir unsere therapeutische Arbeitsweise und die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten. Im Anschluss entscheiden wir gemeinsam, ob unser Angebot zu Ihrem Anliegen passt. Falls ja, vereinbaren wir direkt weitere probatorische Termine oder nehmen Sie auf Wunsch auf die Wartelisten auf. Bitte erscheinen Sie pünktlich in der Praxis, damit die Zeit vollumfänglich genutzt werden kann. Minderjährige Personen müssen mit mindestes einer sorgeberechtigten Person erscheinen. Bitte bringen Sie die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten mit zum Termin:

Was sind probatorische Sitzungen?

Probatorische Sitzungen sind die ersten Gespräche, die vor Beginn einer Psychotherapie stattfinden. Man kann sie sich wie ein „Kennenlernen“ vorstellen. In diesen Stunden haben Ihr Kind oder Ihrer Jugendlicher und Sie als Bezugspersonen die Möglichkeit, die Therapeutin in Ruhe kennenzulernen und zu spüren, ob die Zusammenarbeit gut passt.

Um ein umfassendes Bild zu erhalten, folgt eine Phase der diagnostischen Abklärung. Dies kann durch Gespräche, Beobachtungen und gegebenenfalls durch standardisierte Testverfahren und Fragebögen erfolgen.

Gleichzeitig kann die Therapeutin genauer verstehen, worum es geht, welche Schwierigkeiten bestehen und welche konkrete Unterstützung sinnvoll wäre. Gemeinsam wird geschaut, ob eine Therapie hilfreich ist und wie sie aussehen könnte. Erst wenn alle das Gefühl haben, dass es gut passt, wird die eigentliche Therapie beantragt oder begonnen. Probatorische Sitzungen sind also ein geschützter Rahmen, um ohne Druck herauszufinden, ob die Behandlung der richtige Weg ist

Wie hoch sind die Kosten einer Psychotherapie?

Wir rechnen unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP) ab, die sich an der Gebührenordnung für Ärztinnen (GOÄ) orientiert. Die Abrechnung erfolgt privat. Je nach individuellem Fall kann der Steigerungsfaktor dabei – wenn fachlich begründet – auch bis zu 3,5 betragen. Grundsätzlich übernehmen die private Krankenkassen und Beihilfestellen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung kurz bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, zu welchen Konditionen eine Therapie erstattet wird und ob die Kosten vollständig oder anteilig übernommen werden.

Wie werden die Kosten zur Übernahme einer Psychotherapie bei der Krankenkasse/Beihilfe beantragt und wie lange dauert die Bearbeitungszeit?

Sobald nach den probatorischen Sitzungen deutlich wird, dass eine Psychotherapie indiziert ist, unterstützen wir Sie gern beim Antragsprozess. Damit alles reibungslos klappt, bitten wir Sie als Eltern, die Antragsunterlagen direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle anzufordern. Sobald Sie die Unterlagen erhalten haben, füllen wir den therapeutischen Teil aus und reichen den vollständigen Antrag anschließend für Sie bei der Krankenkasse ein. In den meisten Fällen ist zusätzlich ein kinderärztliches Konsil erforderlich. Dieses wird vom Kinderarzt ausgefüllt und bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine körperlichen Ursachen gegen eine Psychotherapie sprechen. Um das Konsil kümmern sich Sie als Eltern, da die Kinderarztpraxis Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist.

Je nach Versicherung dauert es üblicherweise etwa zwei bis vier Wochen, bis eine Rückmeldung vorliegt. Sobald die Kostenzusage erteilt ist, kann die Therapie beginnen.

Wie lange dauert eine Psychotherapie-Sitzung und wie häufig finden diese statt?

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Dieser verlässliche Zeitrahmen bietet genügend Ruhe, um die Themen des Kindes oder Jugendlichen zu besprechen und gemeinsam an hilfreichen Veränderungen zu arbeiten.

Die Sitzungen finden üblicherweise einmal pro Woche statt. Gegen Ende der Behandlung kann es sinnvoll sein, die Termine in einem längeren Wochenrhythmus zu strecken. Dieser Prozess wirkt wie eine Art sanfte Entwöhnung: Die Kinder und Jugendlichen sollen zunehmend selbstständig die erlernten Therapieinhalte im Alltag anwenden und festigen. So kann Schritt für Schritt geprüft werden, wie gut das Gelernte auch ohne regelmäßige Sitzungen tragfähig ist.

Was muss ich bzgl. Terminabsagen und Ausfallhonorar wissen?

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns mindestens 48 Stunden (zwei Werktage) per E‑Mail Bescheid zu geben. Wird ein Termin zu kurzfristig abgesagt, kann gemäß § 615 BGB das Honorar für die geplante Sitzung privat in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten können leider nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Zum Hintergrund: Psychotherapeutische Praxen arbeiten als Bestellpraxen. Das bedeutet, dass jede Stunde speziell für eine Person reserviert wird und kurzfristig nicht neu vergeben werden kann. Eine frühzeitige Absage hilft uns daher sehr bei der Planung und ermöglicht, anderen Patient*innen gegebenenfalls schneller einen Termin anzubieten. In unserer Praxis stellen wir bei nicht rechtzeitigen Absagen oder Nicht-Erscheinen ein Ausfallhonorar von 80% der anfallenden Kosten pro nicht wahrgenommener Diagnostik- oder Therapiestunde. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.

Was sind Bezugspersonenstunden?

Bezugspersonentermine sind Gespräche, die nicht mit dem Kind oder Jugendlichen stattfinden, sondern mit den wichtigsten Bezugspersonen – in der Regel den Eltern, manchmal auch weiteren Betreuungspersonen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein zentraler Bestandteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. In diesen Terminen informieren wir über den aktuellen Therapieverlauf, besprechen Fortschritte und überlegen gemeinsam, welche Schritte im Alltag hilfreich sein können. Ziel ist es, Strategien zu entwickeln, mit denen Sie Ihr Kind oder Ihren Jugendlichen auch zu Hause bestmöglich unterstützen können. Oft ist zusätzlich ein Austausch mit Schulen, Kindergärten oder – je nach Situation – Jugendhilfeeinrichtungen sinnvoll. Diese Zusammenarbeit hilft dabei, das Kind in allen wichtigen Lebensbereichen zu begleiten und Entwicklungen ganzheitlich zu fördern. Bezugspersonentermine tragen somit maßgeblich dazu bei, positive Veränderungen zu unterstützen und dauerhaft zu festigen.